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Wenn Du Deinen ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben möchten, gibt es einige wichtige Schritte und Dinge, die Du beachten solltest. Hier sind die wesentlichen Informationen:

Sechsmonatsfrist: Nachdem Du Deinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet hast, erlischt Deine ausländische Fahrerlaubnis nach sechs Monaten. Danach wird sie nicht mehr anerkannt. Dies gilt für Fahrberechtigungen aus Drittstaaten, also Staaten, die nicht zur EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Island, Liechtenstein und Norwegen) gehören. Um weiterhin Auto fahren zu dürfen, benötigst Du nach Ablauf der Frist eine deutsche Fahrerlaubnis. Dein ausländischer Führerschein muss dann in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Land der Führerschein erworben wurde. Beachte, dass eine einmalige Verlängerung der Sechsmonatsfrist um ein weiteres halbes Jahr möglich ist, wenn Du insgesamt nicht länger als zwölf Monate in Deutschland wohnen wirst und dies gegenüber der Behörde nachweisen kannst.

Übersetzung erforderlich

Wenn Dein ausländischer Führerschein nicht in deutscher Sprache ausgestellt ist, musst Du während der ersten sechs Monate eine Übersetzung mitführen. Bei englischsprachigen Führerscheinen wird größtenteils auf eine Übersetzung verzichtet. Es gibt jedoch keine bundeseinheitliche Regelung, daher solltest Du Dich im Zweifel an die zuständige Führerscheinbehörde wenden. Deutschland verzichtet explizit auf das Mitführen einer Übersetzung für Führerscheine aus folgenden Staaten: Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal.

Minderjährige:

Minderjährige Führerscheininhaber dürfen mit ihrem Drittstaaten-Führerschein in Deutschland nicht fahren. Für Minderjährige bedeutet das die Teilnahme am sogenannten „Begleiteten Fahren ab 17“. Dies gilt auch für Führerscheininhaber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich nur vorübergehend als Touristen in Deutschland aufhalten.

Umschreibung teilweise ohne Prüfung: Grundsätzlich müssen die praktische ca.10-20 Stunden und theoretische Prüfung (ohne Ausbildung) in Deutschland absolviert werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen keine Prüfung erforderlich ist. Bei der Umschreibung von ausländischen Führerscheinen wird grundsätzlich zwischen EU (Europäische Union) EWR (Europäischer Wirtschaftsraum), Listenstaaten und Drittstaaten unterscheiden. Diese betreffen bestimmte Staaten, die in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannt werden.

Welche Anforderungen vorausgesetzt werden und ob Du eine theoretische und praktische Prüfung machen musst, erfährst Du bei der zuständigen Führerscheinstelle.

In den meisten Fällen müssen beide Prüfungen abgelegt werden. Am besten kommst Du in einer unserer Filialen vorbei, damit wir Dich umfassend beraten können und Dir auch die Unterlagen mitgeben können, die Du für die Antragstellung bei der Führerscheinstelle benötigst.

Für die Umschreibung Deines ausländischen Führerscheins in Deutschland benötigst Du folgende Unterlagen:

Ausländischer Führerschein: Bring Deinen gültigen ausländischen Führerschein mit. Dieser dient als Nachweis Deiner Fahrerlaubnis.

Übersetzung (falls erforderlich): Wenn Dein ausländischer Führerschein nicht in deutscher Sprache ausgestellt ist oder nicht dem Muster des Übereinkommens über den Straßenverkehr entspricht, benötigst Du eine amtlich beglaubigte Übersetzung. Bei englischsprachigen Führerscheinen wird in der Regel auf eine Übersetzung verzichtet, aber es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Erkundige Dich bei Deiner zuständigen Führerscheinbehörde.

Biometrisches Passfoto: Ein aktuelles, biometrisches Passfoto ist erforderlich. Dieses wird für den neuen deutschen Führerschein verwendet.

Nachweis des ordentlichen Wohnsitzes: Du musst nachweisen, dass Du einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hast. Dies kann durch eine Meldebescheinigung oder einen anderen geeigneten Nachweis erfolgen.

Gebühren: Die Umschreibung des Führerscheins ist gebührenpflichtig. Informiere Dich bei Deiner Führerscheinbehörde über die aktuellen Gebühren.

Antragsformular: Fülle das Antragsformular für die Umschreibung des Führerscheins aus. Dieses erhältst Du bei der Führerscheinbehörde oder oft kann es auch online herunterladen werden.

Weitere Unterlagen (je nach Fall): Je nach Deinem individuellen Fall können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Dies kann beispielsweise der Nachweis über eine bestandene theoretische oder praktische Prüfung sein, wenn Du nicht von der Prüfungspflicht befreit bist.

Der ADAC bietet einen Übersetzungsservice für Führerscheine an. Wo Du diesen Service erhältst, finden Du hier.

Bitte beachte, dass dies allgemeine Informationen sind. Für eine genaue Anleitung und individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Führerscheinbehörde. Viel Erfolg bei der Umschreibung! 🚗

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