Fahrschule Groß

MIT UNS ZUM FÜHRERSCHEIN

Wir schulen dich in folgenden Führerscheinklassen

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg. Mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht überschreitet.

Die Klasse BE ist die Erweiterung zum Führerschein der Klasse B und wird benötigt, um einen Anhänger mitzuführen. In Kombination mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg.
Wie der Führerschein er Klasse B ist auch der Führerschein der Klasse BE ab 17 Jahren möglich. Das Beste an diesem Führerschein ist, dass du keine weitere Theorieprüfung ablegen musst, denn diese hast du bereits mit dem Autoführerschein abgelegt.

Ausbildung und Prüfung finden auf einem Automatikfahrzeug statt!
Während der Ausbildung absolvierst du mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltgetriebefahrzeug!
Damit erhälts du die Schaltkompetenz!
Nach bestandener Prüfung darfst du ein Automatikfahrzeug- als auch ein PKW mit Schaltgetriebe fahren.
Planst du den Anhängerführerschein BE zuerwerben und legst diese Prüfung auch auf einem Automatikfahrzeug ab,
dann darfst du Anhänger nur mit einem Automatikfahrzeug ziehen.
Legst du die Anhängerprüfung auf einem Schaltfahrzeug ab, wird die Schlüsselzahl B 197 aus dem Führerschein entfernt.

Wer schon vor seinem 18ten Geburtstag seinen PKW-Führerschein BF17 machen möchte, dem bietet das begleitete Fahren ab 17 die Möglichkeit, schon ganz früh Erfahrung und Fahrpraxis sammeln.

Bereits mit 16 ½ Jahren kann es mit der Fahrschule losgehen. Die Fahrausbildung ist identisch mit der Ausbildung für Fahrschüler ab 18 Jahren.

BF17-Fahrschüler erhalten nach bestandener Theorie und Fahrprüfung dann frühestens zum 17. Geburtstag die sogenannte „Prüfungsbescheinigung“. Damit ist es BF17-Teilnehmer dann erlaubt, in Begleitung einer auf der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person Auto zu fahren. Die Begleiter müssen aber bestimmte Kriterien erfüllen.

Anforderungen an die Begleitperson

·         Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Eintragung in die Prüfungsbescheinigung maximal 1 Punkt in der Flensburger
          Verkehrssünderkartei haben.

·         Das Mindestalter der Begleitperson liegt bei 30 Jahren.

·         Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz des Führerscheins Klasse B (alte Klasse 3) sein.

Du bist schon lange kein Auto mehr gefahren und bist jetzt etwas unsicher. Oder hast du deine Prüfung auf einem Schalt getriebenen Fahrzeug gemacht und bist die letzten Jahre nur Automatik gefahren und willst wieder Umsteigen?
Dann bist du hier genau richtig.

Euer Erfolg in Theorie und Praxis steht bei uns im Mittelpunkt. 
Wir verbinden die Vermittlung von Wissen und Fertigkeit mit Fahrspaß.
Dazu nutzen wir auch unseren virtuellen Fahrsimulator.

Wenn du Fragen zum Unterricht hast oder du dich zur Ausbildung anmelden möchtest.

Dann kannst du das gerne telefonisch unter
0163-2125174 oder per Mail über den Button unten machen.

Du findest unsere Schulungsräume in:
Fulda Leipziger Str. 55
Großenlüder Bahnhofstr. 20
Petersberg Bahnhofstr. 18

Wir freuen uns auf dich, deine Fahrschule Groß

Frohe Weihnachten
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